Richtigstellung:
In der Gemeinde-Aussendung “Covid-Lockerungen ab dem 07.12.2020 ” sind 2 Korrekturen erforderlich.
Die Gemeinde schreibt:
Richtig lt. Bundesministerium vom 07.12.2020 ist:
…Abholung von 06:00 bis 19:00 Uhr.
…der Verkauf von offenen alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt
…könnt ihr nicht lesen? Steht doch eh „außer alkoholische Getränke“
… es Suderanten 🙂
lieber Mitbürger,
danke für deinen Kommentar,
ja bitte genau lesen, es geht um die “offenen alkoholischen Getränke”