Richtigstellung:

In der Gemeinde-Aussendung „Covid-Lockerungen ab dem 07.12.2020 “ sind 2 Korrekturen erforderlich.

Die Gemeinde schreibt:

 

Richtig lt. Bundesministerium vom 07.12.2020 ist:

…Abholung von 06:00 bis 19:00 Uhr.

…der Verkauf von offenen alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt

 

 

2 Gedanken zu „Richtigstellung der Gemeinde-Information“

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