Die Landesregierung hat beschlossen, einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,00 für sozial bedürftige Personen aus Niederösterreich für die Heizperiode 2023/24 bereitzustellen. Darüber hinaus wird eine Sonderförderung von € 75,00 für den NÖ Heizkostenzuschuss gewährt.

WICHTIG: Der Heizkostenzuschuss kann noch bis 31.03.2024 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. 

Auszug aus den Informationen der Land-NÖ-Website:

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Voraussetzungen: 

  1. Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörige eines EWR-Staates bzw. der Schweiz oder Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
  2. Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
  3. monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen
  • Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
  • Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten
  • alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

Die Antragstellung erfolgt über ein Formular – hier zum Herunterladen.

Hinweis: Bei der Beantragung am Gemeindeamt ist die E-Card vorzulegen.

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