Gemeinderatswahlen: Einigung auf 26. Jänner 2025

Am Dienstag, dem 27. Februar 2024, haben sich die VP-, FP- und SPNÖ als Landesregierungsparteien auf den Termin für die Gemeinderatswahl 2025 geeinigt. In einer der nächsten Regierungssitzungen wird der Wahltermin am 26. Jänner 2025 auch formal beschlossen. 568 von 573 Gemeinden werden wählen, auch Moorbad Harbach.

 Abweichende Termine

In Niederösterreich gibt es 573 Gemeinden, warum wird nicht in allen zum beschlossenen Termin gewählt? Abweichende Termine können Städte mit eigenem Statut festlegen. Eine Statutarstadt ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht abhebt, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden. Also auch Wahlen. Eine zweite Besonderheit ist, dass diese Städte keinem von einer Bezirkshauptmannschaft verwalteten politischen Bezirk angehören, sondern, dass der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin als Bezirksverwaltungsbehörde tätig wird. In Niederösterreich gibt es 4 Städte mit eigenem Statut: Krems an der Donau, Sankt Pölten, Wiener Neustadt und Waidhofen an der Ybbs, wobei Wiener Neustadt sich dazu entschlossen hat, sich regelmäßig dem allgemeinen Termin anzuschließen.

Ebenfalls kommt es in Gemeinden zu keiner Wahl, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Wahltermin schon eine Gemeinderatswahl stattfand § 4 Abs (2) NÖ GRWO 1994. Derartige außerterminliche Wahlen passieren z.B.

  1. nach Gebietsveränderungen einer Gemeinde, sprich beispielsweise einer Zusammenlegung von Gemeinden, wie es bei uns 1971 (Zusammenlegung der Gemeinden Harbach und Wultschau) und 1972 (Zusammenlegung der Gemeinden Lauterbach, Hirschenwies und Harbach inklusive Wultschau) vorkam, laut § 5 NÖ GRWO 1994
  2. nachdem die Landesregierung den Gemeinderat auflöst § 94 NÖ GO 1973
  3. nachdem sich der Gemeinderat selbst vorzeitig aufgelöst hat, indem die vorgeschreibene Zahl von 2/3 der besetzten Manate unterschritten wird: § 2 NÖ GRWO 1994. Bei dieser Gemeinderatswahl 2025 kommt dieser seltene Fall zweimal vor:
    1. In Pernersdorf (Bezirk Hollabrunn) fand am 28. Jänner 2024 ein Urnengang statt. In dieser Gemeinde trat die SP (7 Mandate) geschlossen aus dem 19-köpfigen Gemeinderat (die VP stelle 12 Mandate) aus. Die VP wollte den jüngsten Bürgermeister Österreichs einsetzen, die SP hat darum gebeten,  zumindest den Vizebürgermeister stellen zu dürfen, was die VP nicht zugestand. Bei der Neuwahl bildeten sich 2 Bürgerlisten, eine schaffte mit 5 Mandaten den Einzug in den Gemeinderat – zu lasten der VP (-3) und der SP (-2). Nun gibt es in Pernersdorf einen SP-Bürgermeister mit einem Bürgerlisten-Vizebürgermeister.
    2. In Vösendorf findet eine Wahl am 5. Mai 2024 statt. Dem VP Bürgermeister wurden wegen einer übergriffigen parteipolitischen Äußerung auf einer Social-Media-Plattform im Rahmen eines Vergleichs Anwaltskosten verrechnet. Die Bezahlung der Rechnung erfolgte zunächst privat, später seien die Kosten in Form einer getürkten Rechnung über das Feuerwehrkonto der Gemeinde durch die Gemeinde zurückbezahlt worden. Anstatt des bspw. von SP geforderten Rücktritts hat Bürgermeister Hannes Kozar seine Fraktionskollegen überzeugt, mit ihm die Gemeinderatsmandate zurückzulegen und so eine Neuwahl zu erzwingen. Man darf gespannt sein, ob er vom 29-köpfigen Gemeinderat wieder gewählt wird (bisher VP: 12 Mandate, SP 12, Grüne 3, FP 1 und “Wir Vösendorfer” 1).

In Tirol kam es auch zu der spannenden Situation, dass sich im Einparteien-Gemeinderat in Musau kein Nachfolger für den zurücktretenden Bürgermeister fand und dieser sich dann aufgelöst hat. Erst danach entstand eine neue Wahlpartei, die nun – wieder allein – zur Neuwahl am 25. Februar 2025 antrat und natürlich gewählt wurde.

Von Redaktion

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