Wir haben im Jänner dieses Jahres einen Initiativantrag für eine Volksbefragung zum geplanten Umbau oder Sanierung des Gemeindehauses gestartet. Innerhalb von 2 Wochen haben über 160 Gemeindebürgerinnen mit ihrer Unterschrift den Antrag unterstützt und damit eine demokratische Abstimmung durchgesetzt.

Der Gemeinderat hat die Durchführung der Volksbefragung am 29. Mai beschlossen.
Zur Erinnerung, die ursprüngliche Formulierung des Initiativantrages lautete:

Sollen statt des geplanten Umbaues des Gemeindeamtes Moorbad Harbach
nur die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden?“

 Die Gemeindeführung veränderte den Wortlaut aus nicht nachvollziehbaren Gründen auf:

„Sind Sie dafür, dass Moorbad Harbach die notwendigen Sanierungen
im Gemeindeamt durchführt, das Gemeindeamt klimafreundlich dämmt
und einen behindertengerechten Eingang errichtet?“

Ob mit dieser Formulierung der Wille der Antragsteller klar übergangen wurde bzw. die neue Fragestellung rechtskonform ist, wird derzeit juristisch überprüft.

Um Klarheit über die geplanten Baumaßnahmen (NEUBAU? UMBAU? ODER SANIERUNG?) zu schaffen, ersuchten wir mittels Auskunftsbegehren lt. § 2 NÖ Auskunftsgesetz um die Beantwortung einiger Fragen, die im Zusammenhang mit dem Amtsgebäude stehen.

Die Gemeinde verwehrte uns die Einsichtnahme in die aktuellen Pläne und in die Gutachten zu den angeblichen baulichen Mängeln mit der Begründung: „Eine Einsichtnahme durch Dritte ist nicht vorgesehen.“

Unfassbar wie uneinsichtig und akzeptanzlos ein Bürgerwunsch ignoriert wird.  Solche Entscheidungen tragen zu einer demokratischen Verschiebung bei, die sich niemand von uns wünscht.

Warum wird den Bürger*innen das Recht auf grundlegende Information verwehrt?

Wussten Sie?…

  • dass es 2022 erstmals eine Volksbefragung in der 50jährigen Geschichte der Gemeinde gibt?
  • dass die 163 Unterzeichner mehr als 20% der Wahlberechtigten in der Gemeinde sind?
  • dass sich die voraussichtlichen Kosten für den Umbau des Gemeindeamtes alleine in der Planungsphase von 850.000€ auf 1.300.000€ erhöht haben? Die Preisentwicklung der letzten Monate ist dabei noch nicht berücksichtigt.
  • dass der Gemeinderat bereits zusätzliche Planungskosten in der Höhe von 172.000€ für das Amtshaus beschlossen hat?
  • ein barrierefreier Zugang für öffentliche Gebäude lt. Gesetz seit 2016 vorgeschrieben ist und die Bevölkerung dazu eigentlich nicht mehr zu befragen ist?
  • dass erst 2019 an der Bachseite des Gemeindeamtes neue Fenster eingebaut wurden?
  • dass 1998 die gesamte Gebäudefassade des Amtshauses thermisch saniert wurde?
  • dass die Errichtung eines Tourismusbüros, einer Aula, sowie eines neuen Büros für die Bürgermeisterin keine notwendige Sanierungsmaßnahme ist?

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Von Redaktion

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