Am 25.6.2024 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Gleich zu Beginn wurde ein Dringlichkeitsantrag zur Aufnahme in die Tagesordnung eingebracht. Es handelt sich hierbei um ein Ansuchen des KASUMAMA-Vereins vom 11.06.2024 um Unterstützung für das 21. KASUMAMA-Festival. Das Ansuchen ist von der notwendigen Anzahl an Gemeinderäten unterfertigt und wird als TOP 12 in die Tagesordnung aufgenommen.

Noch vor dem Übergang zur Tagesordnung wurde eine Gedenkminute für Alfred Pollack und Franz Wielander abgehalten.

TOP 1 – Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.03.2024

Gegen das Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024 wurden keine Einwände eingebracht. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.
Eine Veröffentlichung des Protokolls auf der Gemeindehomepage ist noch nicht erfolgt.

TOP 2 – Beschluss betreffend die Durchführung der Abwicklung der Gebührenbremse über den Gemeindeumweltverband

Der Nationalrat hat am 20.09.2023 das Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für die Finanzierung einer Gebührenbremse beschlossen, welches per 13.10.2023 in Kraft getreten ist. Der Zweckzuschuss des Bundes ist für Gebühren in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung oder Müllabfuhr zu verwenden. Die Gemeinde Moorbad Harbach erhält dafür einen Zweckzuschuss in der Höhe von € 12.041,00. Die Gebührenbremse soll für die Müllabfuhr verwendet werden und somit über den Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk Gmünd erfolgen, da so die meisten Gebührenhaushalte erreicht werden. Die Auszahlung wird gemäß Richtlinien der NÖ Landesregierung nach Anteil an Gebührenhöhe berechnet und beträgt € 31,90 je Bereitstellungsanteil. Der GuV Gmünd stellt für die Bearbeitung und Berechnung der Auszahlung der Gebührenbremse € 1.591,80 in Rechnung.

TOP 3 – Auftragsvergabe betreffend Auskleidung der Quellstube bei Hochbehälter 3 in Lauterbach

Zur längeren Erhaltung der Struktur sollen Wand und Boden der beiden Quellbecken mit einer NiRo-Auskleidung versehen werden. Zwei Angebote liegen vor, Fa. Brunner (€ 5.215,00) und Lagerhaus (€ 7.000,00).  Dies ist die 1. Quellstube, die die diese Maßnahme erhält. Sukzessive sollen alle Quellstuben so ausgestattet werden.

TOP 4 – Auftragsvergabe der Sanierung der öff. WC Anlage beim Holzmühlteich

Die WC Anlagen beim Holzmühlteich sollen renoviert werden – bzw. ist dies bereits erfolgt: Fliesen statt Holzvertäfelung und eine der beiden Toiletten ist barrierefrei umgebaut (breitere Tür + Rampe). Folgende Angebote liegen vor:

Manuel Stütz, Fliesenlegermeister € 11.471,00

Göschl Haustechnik € 9.641,00

Die Kosten für Tür und Rampe betragen rund € 5.000,00. Dies ergibt somit Gesamtkosten von etwas mehr als € 26.000,00.

Die Angebote für die Renovierung seien erst nach der letzten Sitzung eingelangt. Um die Arbeiten vor dem Sommer fertigzustellen, wurden die Arbeiten vorgezogen.

TOP 5 – Auftragsvergabe bezüglich der neuen Anschlagtafel in Lauterbach in Zusammenarbeit mit dem Dorferneuerungsverein Moorbad Harbach

Das ehemalige grüne Müllhäuschen in Lauterbach soll aufgrund des Zustandes sowie der fehlenden Notwendigkeit abgebaut werden. Im Innenbereich des derzeit leerstehenden Gebäudes befinden sich die Anschlagtafeln für Lauterbach. In Zusammenarbeit mit der Dorferneuerung sollen im Zuge der Abbauarbeiten neue Anschlagtafeln aufgestellt werden. Für den Wiedererkennungswert sollen diese Tafeln den bereits angeschafften gleichen. Das Fundament wird nicht komplett abgetragen, um dort ggf. Sitzelemente aufstellen zu können. Das vorliegende Angebot der Metallwerkstatt Waldviertel, Herbert Tüchler beträgt € 10.000,00.

TOP 6 – Auftragsvergabe bezüglich Umleerbehälter für Friedhofsabfälle

Der derzeitige Container für die Grünabfälle am Friedhof, kann aufgrund des schlechten, rostigen Zustandes nicht mehr aufgehoben und  entleert werden. Daher soll von der Fa. Brandtner ein neuer Behälter angeschafft werden. Die Kosten betragen  € 2.450,00 exkl. USt.

TOP 7 – Grundsatzbeschlüsse für Klima und Energie

Die Gemeinde setzt sich zum Ziel, einzelne Punkte aus einem Punktekatalog auszuwählen und nach Gemeinderatsbeschluss auch umzusetzen:

  1. Klimaschutz:

Regelmäßige Nutzung der gemeindeeigenen Kanäle zur Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu aktuellen Entwicklungen im Klimaschutzbereich.

Alle Beschlüsse des Gemeinderates sollen unter Berücksichtigung der Klimarelevanz erfolgen. Dies betrifft die innere Organisation und Verwaltung, Vorhabensplanung und Beschaffung.

  1. Beschaffung:

Auf hohe Energie- und Umweltstandards sowie – wenn möglich – auf Regionalität ist zu achten. Dies umfasst Gemeindeamt, Kindergarten, Schule, Bücherei, öffentliche Beleuchtung oder Bauhof bei der Beschaffung u. A. von Lebensmitteln, Reinigungsmaterial, Büromaterial, IT-Geräten, Haustechnik, Strom und Fahrzeugen.

  1. Nachhaltigkeit:

Bei Gemeindeveranstaltungen soll auf regionale Produkte geachtet werden. Einwegartikel sollen dafür nicht mehr genutzt werden bzw. sollen die Standards der „sauerhaften Feste“ eingehalten werden.

TOP 8 – 2. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Gemeinde Moorbad Harbach

Der Entwurf zu den Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes lag im Zeitraum von 07.05.2024 bis 18.06.2024 öffentlich in der Gemeinde zur Einsicht auf. In diesem Zeitraum wurden zwei schriftliche Stellungnahmen zu Punkt 4, KG Lauterbach, eingebracht. Der dadurch entstandene erforderliche Abklärungsbedarf führt dazu, dass Punkt 4 sowie der dazugehörige Punkt c des örtlichen Entwicklungskonzeptes vorerst nicht beschlossen werden. Die Stellungnahmen werden zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet. Am 13.06.2024 erfolgte eine Besprechung inkl. Lokalaugenschein mit der Sachverständigen DI Helma Harmader. Die Änderungspunkte 2, 6 und 7 werden zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Änderungspunkte c, 4, d und 5 können vorerst nicht zur Beschlussfassung vorgelegt werden und können zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden.

Anmerkung der Redaktion: Bei der Sitzung wurden keine Informationen zu den beschlossenen Änderungen bekanntgegeben. Lt. BGM wurden diese bereits im Vorfeld durchgesprochen.

TOP 9 – Kenntnisnahme des Schreibens des Landes Niederösterreich, Abt. Gemeinden, GZ. IVW3-A-3091301/011-22 vom 21.03.2024

Im Rahmen der Gebarungseinschau empfahl  die Finanzabteilung des Landes NÖ bereits 2022 eine Neuberechnung und Anpassung  des Einheitssatzes für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe. Im Antwortschreiben der Gemeinde vom 30.10.2022 wurde mitgeteilt, dass sich der Gemeinderat diesbezüglich beraten wird. Da per 19.03.2024 noch keine Entscheidung vom Gemeinderat getroffen wurde, erfolgte vom Land ein erneutes Anraten, diese Maßnahme anzuwenden. Das Schreiben wurde dem Gemeinderat ohne Kommentare zur Kenntnis gebracht.

TOP 10 – Bestellung Kassenverwalterin und Kassenverwalterstellvertreterin

Per 01.06.2024 werden Fragner Sophia wird als Kassenverwalterin und Fuchs Karin als Kassenverwalterstellvertreterin vorgeschlagen und beschlossen. Beide haben die dafür erforderliche Dienstprüfung bereits abgelegt.

TOP 11 – Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Nichtschwimmerbereichs beim Holzmühlteich in Zusammenarbeit mit dem Dorferneuerungsverein Moorbad Harbach

Eine der geplanten Maßnahmen zur Umgestaltung des Holzmühlteichs ist die Errichtung eines Nichtschwimmerbereichs, der bereits dieses Jahr umgesetzt werden soll. Dafür wurden Angebote bei 3 verschiedenen Firmen angefragt, eine 60%ige Förderung über die Dorferneuerung wird angestrebt. Die ungefähren Kosten dafür werden in etwa € 30.000,00 betragen.

Anm. der Redaktion: Ob die Maßnahme noch vor der heurigen Badesaison umgesetzt wird, wurde nicht bekanntgegeben.

TOP 12 – Dringlichkeitsantrag Ansuchen des KASUMAMA-Vereins um Unterstützung für das 21. KASUMAMA-Festival

Die Gemeinde unterstützt den Verein mit € 1.000,00, im Jahr 2024 und 2025 werden jeweils € 500,00 ausbezahlt. Weiters erfolgt Unterstützung durch Pauschalen bei Wasser und Strom, sowie Leistung der Bauhofmitarbeiter.

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