Bei der am 10.12.2021, um 19:00 Uhr angesetzten öffentlichen Gemeinderatssitzung in Maissen Nr.28, Waldpension Nebelstein, 3970 Moorbad Harbach, wurde mir der Zutritt trotz Einhaltung der in der Kundmachung explizit angeführten Schutzbestimmungen verwehrt.

Auszug Kundmachung:

 

Dass ich 30 Min. vor Beginn der Gemeinderatssitzung einen „Antigentest“ absolviert habe, der negativ ausgefallen ist, sollte zeigen, mit welchem gesundheitlichen Respekt ich die aktuelle Situation betrachte.

Mit ordnungsgemäß getragener FFP2 Maske und vorgeschriebenen Abstand zu anderen wurde ich bei der Eingangstür zum Sitzungssaal vom Gemeinderat Schmidt Andreas angehalten und zu meiner Verwunderung aufgefordert einen 3G-Nachweis vorzulegen. Mein Hinweis, dass es sich hier um einen unaufschiebbaren Behördengang handelt und mir ohne den von ihm geforderten 3G-Nachweis der Zutritt nicht verwehrt werden darf,
erwiderte Hr. Schmidt: „es muss doch schon längst durchgesickert sein, was da gefordert wird und er will nicht diskutieren, weil er herzkrank ist!“ Trotz einer vorsichtigen und deeskalierenden- weil rücksichtnehmend auf die Krankheit -nochmaligen Argumentation, dass es sich um einen unaufschiebbaren Behördengang handelt, und ich dadurch teilnehmen darf, wendete er sich von mir ab.

Dass mehrere derartige Kontrollen vor und nach mir stattgefunden hatten, ist unbestreitbar, aber dadurch nicht richtiger.
Um diese Situation etwas näher zu erklären, füge ich einige Beispiele laut 5.-Covid-Notmaßnahmenverordnung
an, in der klar ersichtlich wird, zu welchen Zwecken das Ausgehen zulässig ist.
(Weiter unten auf dieser Seite ist der ganze §3 der Ausgangsregelung angeführt. Bitte den Abs. 6 beachten)

der Einkauf von Lebensmittel, Besorgung von Medikamenten aus der Apotheke, der Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen, Arztbesuch, Bankgeschäfte, die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse und v.a.m., aber eben auch die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper. 

Die Wahrung der Öffentlichkeit, gerade in Sitzungen direkt gewählter Vertretungskörper wie Gemeinderäten, sei eine der Errungenschaften einer funktionierenden Demokratie. Besonders in Krisenzeiten sei diese hochzuhalten, eine Missachtung sei nicht zu tolerieren.

Diesem undemokratischen und ausgrenzenden Verhalten werde ich vehement entgegentreten und mein Recht gerichtlich einfordern.

Interessantes Detail am Rande: Just an diesem Tag war der weltweit ausgerufene Tag der Menschenrechte. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“.

Dazu fällt mir im gleichen Atemzug die im Dezember 2020 durchgeführte Demontage einer Menschenrechts-Tafel  in unserer Gemeinde ein. Diese Angelegenheit ist bis heute nicht erledigt, trotz medialer Ankündigung mit Experten eine Lösung zu finden.

Hartl Manfred

 

Bitte beachten Sie besonders den § 3, Abs. 6

5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

Ausgangsregelung

§ 3.

 (1) Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs ist nur zu folgenden Zwecken zulässig:

1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere
a) der Kontakt mit
aa) dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner,
bb) einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
cc) einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird,
b) die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,
c) die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen, die Inanspruchnahme einer Impfung gegen COVID-19 oder die Vornahme einer Testung auf SARS-CoV-2,
d) die Deckung eines Wohnbedürfnisses,
e) die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung, sowie
f) die Versorgung von Tieren,
4. berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist,
5. Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen gemäß Z 3 lit. a zur körperlichen und psychischen Erholung,
6. zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen, einschließlich der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und an mündlichen Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit,
7. zur Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und zum Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie,
8. zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten gemäß den §§ 7, 9 und 10, zum Zweck des Betretens bestimmter Orte gemäß den §§ 11 und 13, von Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe gemäß § 12 sowie Einrichtungen gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 und 2 und Abs. 2 und
9. zur Teilnahme an Zusammenkünften gemäß den § 14 Abs. 1.

(2) Zum eigenen privaten Wohnbereich zählen auch Wohneinheiten in Beherbergungsbetrieben sowie in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe.

(3) Kontakte im Sinne von Abs. 1 Z 3 lit. a und Abs. 1 Z 5 dürfen nur stattfinden, wenn daran

1. auf der einen Seite Personen aus höchstens einem Haushalt gleichzeitig beteiligt sind und
2. auf der anderen Seite nur eine Person beteiligt ist.

 

 

 

 

 

 

 

2 Gedanken zu „Zutritt zur öffentlichen Gemeinderatssitzung verwehrt“
  1. Liebe Leute,
    ich wurde um eine Stellungnahme von einem „freiemeinung@meinung.at“ und von einem „anonym@noname.at“, der sich als „äußerst besorgter Bürger ohne Parteizugehörigkeit“ bezeichnet gebeten. Ich wurde darauf hingewiesen, dass wir für die freie Meinungsäußerung stehen und verpflichtet wären anonyme Zurufe zu veröffentlichen. Dazu möchte ich grundsätzlich festhalten, wir veröffentlichen Kommentare gern anonym, allerdings sollten die Schreiber, so wie wir das tun, selbstverständlich intern ihren Namen nennen. Wenn sie Anonymität nach außen wollen, dann können sie bei Ihren Kommentaren ein selbst gewähltes Pseudonym angeben und dazu Ihre echte Mailadresse. Dann erscheint Ihr Beitrag anonym für die Leser. Das haben wir als Grundregel eingeführt und das gehört für uns zur freien Meinungsäußerung dazu. Heimliches anonymes Kommentieren ist nicht das was wir fördern wollen. Wir wollen das freie Aussprechen gegensätzlicher Meinungen auf Augenhöhe fördern und Augenhöhe gibt es nur, wenn man „die Augen des anderen sieht“, sprich man nicht anonym polemisiert. Als zweites ist es nett, dass ich hierzu um einen Kommentar gebeten wurde, obwohl ich in dieser Angelegenheit nicht zuständig bin und auch nicht so eine große Rolle spiele, wie scheinbar immer gedacht wird. Aber egal, hier meine Einschätzung der Lage:

    Ich sehe das Verlagern von Gemeinderatssitzungen in Privaträume von Mandataren problematisch. Man ist demjenigen, der diese Räume zur Verfügung stellt, zumindest unterbewusst zu Dank verpflichtet und macht sich als Gemeinde abhängig. Hier noch dazu von einem Mandatar, der in Unkenntnis der Zugangsregeln zu öffentlichen Sitzungen den Zugang verweigert und immer wieder durch schwere Beleidigungen des politischen Gegenübers aufgefallen ist, was den einen oder anderen abhalten könnte, von seinem Besuchsrecht Gebrauch zu machen. Auch bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten bei Bauvorhaben steht es trotz des Eides, sich getreulich an die Gesetze zu halten, nicht immer gut. Da kann das Zur-Verfügung-Stellen von Räumen, ob gratis oder nicht, schon als ungebührliche Beeinflussung gesehen werden. Da werden auch die breiten Gerüchte nie verstummen, die die eine Bevorzugung durch die Gemeinde beim Verlegen des Lichtwellenleiters vermuten. Kurz es ist nicht gut, die Sitzung in nicht-öffentliche Räume zu verlegen, es kann immer der Eindruck von „eine Hand wäscht die andere“ entstehen, auch wenn besonders dieser Raum natürlich durch das riesige Luftvolumen sehr gut für eine Sitzung geeignet ist.

    Und nun zu einem Vorfall, der die Untauglichkeit des Raumes für eine öffentliche Sitzung unterstreicht:
    Ein Vorstandsmitglied unseres Vereins, das die Sitzung besuchen wollte, ist nicht geimpft. Das macht rechtlich keinen Unterschied beim Besuch einer Gemeinderatssitzung. Diese darf man wie ein öffentliches Verkehrsmittel mit FFP2-Maske aufsuchen, wenn nicht 3G ausdrücklich kundgemacht ist. Und das war in der Kundmachung nicht vorgesehen. Das ist geltendes Recht in Österreich und ich bin nicht der Meinung, dass wir eigene Gesetze machen dürfen. Ein Schaffner darf auch nicht Ungeimpfte aus dem Zug werfen, weil er der Meinung ist, dass geimpft besser wäre. Das ist illegal und als solches zu verurteilen. Das ist außerdem unprofessionell, wenn gerade derjenige, der die Zugangskontrolle macht, weder die in Österreich geltenden Gesetze, noch den selbst ausgesendeten Text kennt. Auch die Frau Bürgermeister kannte die eigene Regel offenbar nicht. Das ist desaströs.

    Unser Vorstandsmitglied hat sich aber natürlich aus Risikobewusstsein selbst getestet und hat selbstverständlich die FFP2-Maske sorgsam getragen. Dieses Verhalten ist nicht bedenklich und vor allem es ist gesetzlich gedeckt. Ich bin absoluter und sehr, sehr aktiver Impfbefürworter. Aber ich bin absolut dagegen, Menschen, die noch an der Sicherheit der Impfung zweifeln, mit ungesetzlichen Mitteln zu etwas zu zwingen. Damit tun wir unserer Gesellschaft nichts Gutes und werden es noch schaffen Menschen, die auf eine Nicht-mRNA-Impfung warten, gänzlich vom Impfen abzuhalten. Übergroßer Druck statt Überzeugung und Ungerechtigkeit bringen nichts.

    Im Übrigen, bin ich schon seit langer Zeit dafür Gemeinderatssitzungen im Internet zu übertragen. Der Einbau einer derartigen Infrastruktur ist eine der wenigen Verbesserungen im Gemeindeamt die wirklich nötig sind. Dann braucht man auch keine Vertikal-Lifte für ältere Sitzungsbesucher vorsehen, die öfter gewartet würden als benutzt.

  2. Warum nutzt die Gemeinde nicht die im letzten Jahr geschaffene Infrastruktur (Glasfasernetz) und überträgt die Sitzung via Livestream im Internet? Damit wäre die Öffentlichkeit der Sitzung gewahrt, und es brauchen keine Zuhörer vor Ort sein, bzw. ist die Diskussion mit Ansteckungsgefahr vom Tisch. Wie so eine Sitzung ausschauen könnte lässt sich hier nachlesen und nachschauen:
    https://www.gemdatnoe.at/Videostreaming
    https://waidhofen.at/uebertragung-grs-youtube-channel

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