“Die Demokratie und ihre Feinde” heißt ein aktueller Artikel im Profil (Link dazu)
Forscher stufen Österreich in der jährlichen Rangliste der Universität Göteborg auf eine bloße „Wahldemokratie“ herab. Grund: mangelnde Transparenz.
Da drängt sich der Vergleich zu unserer Gemeinde geradezu auf. Unsere Bürgermeisterin hat wiederholt behauptet, dass nun die ÖVP für 5 Jahre gewählt sei und somit niemanden zu fragen brauche bei der Umsetzung ihrer Vorhaben. Das bedeutet, dass wir in unserer Gemeinde in genau so einer minderwertigen Demokratie leben, eben einer “Wahldemokratie”, wo zwar frei gewählt wird, aber man sonst nicht mitreden darf. Das ist verhängnisvoll.
Ein ernsthafter Versuch diese Mitwirkungsmöglichkeit bei Entscheidungen zu erwirken ist eine Volksbefragung, die harbach.info initiiert hat. Wir haben den Eindruck, dass die Mehrheit der Bevölkerung eine schlichte Reparatur der Schäden am Gemeindeamt in diesen Zeiten vorzieht. Ein aufwändiger Um- und Zubau mit Loggia, Zweitzugang, Liftschacht,einer Aula und einem großzügigen BürgermeisterInnenbüro im ersten Stock sowie einem eigenen neuen Tourismusbüro samt Lager für Tourismusfolder und einem neuen Vorbau für touristische Werbemittel im Erdgeschoß ist wohl nicht, was sich die Menschen jetzt wünschen.
Die Demokratie hat es dringend nötig, verteidigt zu werden. Auch in Österreich, auf das die Autoren des Berichts an unerwarteter Stelle zu sprechen kommen, nämlich bei den “Wahldemokratien”. Hier findet sich nun Österreich wieder – neben Ghana, Portugal, Trinidad und Tobago – zu jener Handvoll Ländern, denen im Ranking die zweifelhafte Ehre zuteil wird, von einer lupenreinen liberalen Demokratie zu einer bloßen Wahldemokratie abgestuft zu werden. Als Grund dafür wird mangelhafte Transparenz ins Treffen geführt, die bekanntlich ein idealer Nährboden für Korruption ist.
Kein Respekt für den Bürger
Weder beim Mängelgutachten noch beim Bauplan “ist eine Einsichtnahme durch Dritte vorgesehen“
Illegale Abänderung der eingereichten Volksbefragungs-Fragestellung
Die illegale Abänderung der Frage der 163 Unterzeichner des Antrages zur Volksbefragung bei der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2022 wird neben der Bürgermeisterin auch von den Gemeinderäten, sowie den bearbeitenden Gemeindebediensteten zu verantworten sein. Eine derartige Vorgangsweise stellt einen Missstand dar. Die betreffenden Personen müssen nachdem sie vom Missstand in Kenntnis gesetzt werden, diesen umgehend beheben, sonst machen sie sich in ihrer Gesamtheit für das Unrecht haftbar. Dazu gab es eine Eingabe eines Unterzeichners, die uns vorliegt:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Margit, liebe Mitglieder der Amtsleitung und des Gemeinderates,
Die laut §16b NÖ Gemeindeordnung verlangte Volksbefragung ist rechtlich klar geregelt.
Da der eingebrachte Initiativantrag einen völlig anderen Text enthält, nämlich:
„Sollen statt des geplanten Umbaues des Gemeindeamtes Moorbad Harbach nur die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden?“,ist die Abänderung auf die nunmehr festgelegte Formulierung unzulässig:
„Sind Sie dafür, dass Moorbad Harbach die notwendigen Sanierungen im Gemeindeamt durchführt, das Gemeindeamt klimafreundlich dämmt und einen behindertengerechten Eingang errichtet?Dies widerspricht zutiefst dem Einbringen und der vom Einbringer gewählten Formulierung. Dies ist aus mehreren Gründen rechtlich interessant. Für die Mitglieder des Gemeinderates, für die Frau Bürgermeisterin selbst, sowie auch für die Verwaltungsteile, die bei der Schaffung eines Missstandes mitwirken.
Die Vorgehensweise ist aus mehreren Gesichtspunkten rechtswidrig und unzulässig und bilden einen klaren Missstand, da vom gesetzlich determinierten Vorgehen gröblich abgewichen wurde.
Ich fordere die Gemeinde daher auf, diesen Missstand binnen 14 Tagen zu beheben, andernfalls sehe ich mich gezwungen, die notwendigen rechtlichen Schritte zu unternehmen bzw.
einleiten zu lassen.
Kein Respekt vor dem “heiligsten” Vorgang in der Demokratie
2. Abschnitt: Wahl des Bürgermeisters, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse
§ 98 Allgemeines: Absatz (2) Die Wahlen müssen mit Stimmzetteln und geheim durchgeführt werden
Vor allem ist das nicht ein bedauerlicher einmaliger Fehler. Zur Erinnerung: Bei der Wahl zum Vizebürgermeister wurde die Aussendung mit dem Ergebnis schon vor der Abstimmung zur Post gebracht!
Die drei abwesenden Gemeinderäte können von Glück sprechen, hier nicht von der Gemeindeführung hineingezogen worden zu sein.
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