Die aktuellen Strompreise lassen immer mehr Haushalte die Installation einer Photovolatikanlage überlegen. Für den Laien stellen sich dabei aber viele Fragen. Mit dem folgenden Leitfaden soll der Weg zu einer PV Anlage erklärt werden:

Die Schritte zur eigenen PV-Anlage:

 

1. Rahmenbedingungen abklären

2. Anlagenplanung über eine Fachfirma

  • Angebot(e) einholen (Aufgrund der großen Nachfrage gibt es bei vielen Elektrofirmen lange Wartezeit auf Angebote)
    Je nach Anlagengröße müssen Sie zur Zeit mit ca. 1.700€-2.000€ je kWfür eine komplett installierte Anlage rechnen
  • Prozedere mit den Vorgaben bzgl. der Förderung abstimmen, sofern Sie um eine Förderung ansuchen möchten (siehe auch Punkt 5)

3. Genehmigungen abklären

  • In NÖ sind PV-Anlagen auf Gebäuden bis 1.000 kWmelde-, anzeigen- und bewilligungsfrei 
  • Bei Freiflächenanlagen < 50 kWp ist bei einer Errichtung im Ortsgebiet ebenfalls keine Bewilligung erforderlich
  • Spezialfall (betrifft Bauordnung): bei denkmalgeschützten Gebäuden wird eine Genehmigung durch das Bundesdenkmalamt benötigt
  • Genehmigungsleistfaden vom Land NÖ

4. Netzzugang beim Netzbetreiber ansuchen

  • Technische Abklärung mit zuständigem Stromnetzbetreiber (Anfragen der möglichen PV-Leistung, Beantragung Zählpunkt)
  • Hinweis: Die Zählpunktnummer des Bezugs unterscheidet sich von jener für die Einspeisung. Der Einspeisezählpunkt ist beim Netzbetreiber zu beantragen. Es wird kein weiterer Zähler/Smart-Meter benötigt.
  • Über das Kundenportal der Netz NÖ können Sie Ihren Netzzugang online beantragen.
  • Für Kleinstanlagen bis 0,8 kWp kann der Antrag direkt erfolgen. Es ist hierfür noch kein Elektriker/keine Elektrikerin notwendig. Für die Beantragung des Zählpunkts braucht man die Adresse des Standorts sowie die Leistung des Wechselrichters.
  • Bei größere Anlagen muss der Netzzugang durch einen Elektriker/PV-Fachbetrieb beantragt werden. Die Zusage sollten sie dann innerhalb von 3-4 Werktagen erhalten.
  • Grenzwerte für den Netzzugang

    • Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlagen bis 800 Wp benötigen keinen eigenen Zählpunkt und können selbst montiert und an das Hausnetz angeschlossen werden.
    • Ab einer Leistung von 15 kW wird Ihre Erzeugungsanlage auf Leistungsmessung umgestellt, das heißt Ihr Bezug (Last) aus dem Netz in Watt wird in bestimmten Zeiträumen gemessen und die Auswertung erfolgt quartalsweise. Das kann Auswirkungen auf die Netzgebühren haben. Verbrauchen Sie wenig Eigenstrom und beziehen einen Großteil des Stroms aus dem Netz, können sich die Netzgebühren erhöhen, wenn Sie 15 kW und mehr Last über das Netz benötigen. Verbrauchen Sie Ihren Eigenstrom selbst, kann das die Netzgebühren reduzieren. Lassen Sie das in Ihre Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit der Anlage einfließen.
    • Bis 20 kW ist ein vereinfachter Netzzugang gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig vom Netzbetreiber. Das bedeutet der Netzbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet, einen Anschluss zu ermöglichen. Der Netzbetreiber muss allerdings nur eine Einspeiseleistung gewähren, die einer üblichen Anschlussleistung eines Einfamilienhauses entspricht – meist 4kW. Welche Anschlussleistung Ihnen der Netzbetreiber bereitstellt, können Sie auf der Stromrechnung oder im Netzzugangsvertrag ablesen. Der Netzbetreiber muss, bei begründeten Sicherheitsbedenken oder technischer Unvereinbarkeit, innerhalb von 4 Wochen eine Absage erteilen und begründen. Danach gilt der Netzzugang als gewährt.
    • Anlagen bis 30 kW werden im Normalfall an das bestehende Ortsnetz angeschlossen.
    • Anlagen ab 30 kW müssen an der nächsten Trafostation oder im vorgelagerten Netz angeschlossen werden. Die Verlegung des Hausanschlusses liegt in Ihrer Verantwortung als Anlagenbesitzer.

5. Finanzierung organisieren und Förderung beantragen

  • Bitte beachten Sie die jeweiligen Förderbedingungen genau, damit es keine Formfehler bei der Antragstellung gibt.
  • Der Nächste Termin für einen Fördercall sollte im ersten Quartal 2023 bekannt gegeben werden.
    Infos finde sie auf der EAG Website .

6. Stromabnahmevertrag verhandeln

  • Es gibt diverse Firmen, die elektrische Energie abnehmen.
  • Ihren Stromabnehmer können Sie frei wählen: Gute Konditionen erhalten Sie meist von Ihrem Energielieferanten. Einen Tarifkalkulator finden Sie online bei der e-control. oder auf der Einspeiserplattform der PV Austria

7. Auftragsvergabe an Fachfirma

  • Beauftragung der Fachfirma auf Basis der eingeholten Angebote aus Punkt 2
  • Vertragsbedingungen genau lesen und auf die Wirtschaftlichkeit achten!

8. Installation der Anlage

  • Die Fachfirma muss mittels Inbetriebnahmeprotokolls nachweisen, dass die PV-Anlage allen Vorschriften und Regelungen entspricht.
    Das Protokoll ist für den Netzanschluss erforderlich.

9. Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber

  • Der Netzbetreiber prüft die ordnungsgemäße Installation der Anlage und schließt diese dann ans Netz an.

10. Förderabrechnung

  • Beachten Sie dazu bitte die von der Förderstelle veröffentlichte Vorgangsweise.
    • Abrechnung und Auszahlung erfolgt nach Übermittlung und Prüfung der Endabrechnungsunterlage
    • Registrierung der Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control ist erforderlich (i.d.R. durch den Lieferanten, der Strom abnimmt, oder die ÖMAG)

11. Steuerliche Beurteilung

 

Von Redaktion

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