Ein Gemeinderat, hat sich über das in der konstituierenden Sitzung 2020 abgeleistete Gelöbnis, sich an die Gesetze zu halten, hinweggesetzt und widerrechtlich mit einem gewerblichen Umbau seines Flohmarktes zu einem Gasthaus begonnen. Der bau- und gewerbebehördliche Bescheid wurde nicht abgewartet, sondern es wurde einfach mit den Arbeiten angefangen. Außerdem wurde unbemerkt eine Umwidmung in einen Campingplatz eingeleitet. Die betroffenen benachbarten Familien wurden offenbar nicht über die beiden Vorhaben informiert.
In der Folge kam es zu einer Anzeige wegen des vorzeitigen Baubeginns, der mit einer Strafe geahndet wurde.
Die vorbildwirkende Funktion als Gemeinderat samt dem dafür geleisteten Gelöbnis*, erfordert einen viel gewissenhafteren Umgang mit den bau- und gewerberechtlichen Bestimmungen. In dieser Position mit Vorsatz gegen das Gesetz zu handeln und die berechtigten Interessen von Mitbürgern zu missachten, erweckt das Gefühl der Ungleichheit vor dem Recht.
Warum wird dieses, das Ansehen des Gemeinderates schädigende Verhalten von der Fr. Bürgermeisterin toleriert und bleibt ohne parteiinterne Konsequenzen?
Und zum Schluss stellt sich noch die Frage:
Warum hat die Frau Bürgermeisterin als Baubehörde in diesen Wochen nichts gegen die für jeden wahrnehmbare widerrechtliche Baustelle ihres Parteikollegen unternommen, noch dazu wo sie von der Bezirksbehörde von dem laufenden Bauverfahren informiert werden musste und das Objekt direkt an ihrem täglichen Arbeitsweg liegt?
In dieser Angelegenheit, dürfte noch nicht das letzte Wort gefallen sein.
*“Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Moorbad Harbach nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.”
Frage: wurde der Betreffende Gemeinderat von der Bezirkserwaltungsbehörde nicht mit einer Geldstrafe belegt?
Lieber Alfred,
ich antworte hier statt des Autors um auch die Frage einiger anderer zu beantworten: Wir haben ja eine strikte journalistische Regel: wer direkt von etwas betroffen ist, kann klarerweise darüber nicht objektiv berichten. Ich habe in diesem Fall eine Anzeige bei der Baubehörde gemacht und das auch den Bauwerbern mitgeteilt, weil wir sonst keine umfassende Information bekommen hätten und die Behörde gedacht hätte, dass eh niemand von diesem Vorhaben beeinträchtigt ist. Daher habe ich auch diesen Artikel nicht verfasst und schon gar nicht kann ich mich damit schmücken, dass mir das aufgefallen wäre, was der Autor da aufdeckt. Natürlich habe ich aber Information beigesteuert.
Die Anzeige war leider nötig um auch nur irgendeine Information zu bekommen. Der Bauwerber hat ja beim Sperrmüll dir gegenüber behauptet, dass kein Campingplatz geplant ist, soweit ich weiß, bitte korrigiere, wenn es nicht stimmt. Jedenfalls waren zu diesem Zeitpunkt die Pläne schon fertig und die Umwidmung (erst nach der öffentlichen Einsicht) schon eingeleitet. Auch alle anderen Nachbarn wurden im Vorfeld von rein gar nichts informiert, obwohl die Wirtschaftskammer ausdrücklich in allen Leitfäden die Kontaktaufnahme mit den Nachbarn bei gewerblichen Bauten empfiehlt. Das erweckt den Eindruck, dass etwas verschwiegen werden sollte.
Es wurde eine Strafe ausgesprochen, wie es immer bei solchen Gesetzesübertretungen üblich ist, das war aber gar nicht das Ziel. Das Ziel war den Nachbarn im Zuge dessen einfach endlich Informationen zukommen zu lassen was vorgeht. Strafen sind aber normal bei Bauvergehen dieser Art und auch absolut gerechtfertigt. Auch mein Bruder Peter wurde gleich ein einem der ersten Tage vom Bürgermeisterbüro mit einem Baustopp belegt und hat auch Strafe zahlen müssen, als er sein Teichbuffet ohne Bauverfahren erweitern wollte. Das Teichbuffet liegt ja nur wenig abseits vom täglichen Arbeitsweg der Frau Bürgermeister, daher hat sie das sofort gesehen. Daher ist das völlig zu Recht passiert und eine Strafe war absolut in Ordnung, es geht nicht, dass jeder baut was er will, schon gar nicht etwas gewerbliches.
Da liegt aber jetzt das Problem, das mir nicht bewusst war und dir nicht bewusst ist, aber dem Autor des Artikel schon. Warum wurde hier von Seiten der Behörde nichts unternommen, wenn unser Bürgermeisterbüro laut Gesetz von gewerblichen Bauprojekten informiert wird und einmal Parteienstellung zum Thema Raumordnung hat und hier sogar eine zweite Parteienstellung als Straßenerhalter und Nachbar. Warum wurde mit all diesen Informationen und dem täglichen Arbeitsweg dort vorbei, nichts von unserer Baubehörde unternommen?
Da liegt neben dem durch die Strafe dokumentierten Fehlverhalten des Gemeinderats das noch viel größere Problem. Die Tatenlosigkeit der Baubehörde. Da kann massiv der Eindruck von Ungleichbehandlung entstehen. Und das Vertrauen in unsere Gemeindeführung schwindet immer weiter. Das ist eine sehr traurige Entwicklung.
Daher kam dieser Artikel von einem Kollegen.
Liebe Grüße und allen Lesern ein gutes neues Jahr,
Markus