Gerald Stütz wurde mit dem Vertrauen aller Feuerwehrmitglieder in die Funktion des Kommandantstellvertreters gewählt. Wir möchten ihm an dieser Stelle für seine Bereitschaft, dieses anspruchs- und verantwortungsvolle Amt anzunehmen, herzlich danken und zur Wahl gratulieren.
Jedoch hat Gerald, die für sein neues Amt als Kommandant-Stellvertreter nötigen Ausbildungen, noch nicht ganz abgeschlossen. Normalerweise ist dafür eine Frist von zwei Jahren vorgesehen. Durch seine ehrenvolle Übernahme des Kommandanten in einer schwierigen Übergangszeit vor einigen Jahren, wird nun aber diese Kommandantenzeit in die Frist eingerechnet. Daher darf er bis zum Abschluss seiner Ausbildung das Amt nicht antreten (§70 NÖFG Abs.3). Obwohl wir das nicht für fair halten, kann es offenbar trotzdem keine außerordentliche Fristverlängerung durch das Bezirkskommando geben.
Aus diesem Grund musste am 12. Februar eine Neuwahl mit einem anderen Kandidaten angesetzt werden. Gerald selbst sagt dazu: “Danke für die Info an die Büger! Wenn ich die Kurse gemacht habe, werde ich ganz sicher Stellvertreter!!”
Wir freuen uns, dass Gerald dadurch die Motivation nicht verloren hat und zu einem späteren Zeitpunkt sein Amt antritt. Er ist der richtige Mann dafür, denn er genießt das Vertrauen der Kameraden und der Bevölkerung.
Gut Wehr!
Die Information der Wehr an die Feuerwehrmitglieder (bitte zum Vergrößern anklicken)
Zum Download:
Gesetzliche Regelungen:
NÖ FEUERWEHRGESETZ (NÖFG) 2015
Dienst-, Geschäfts- und Wahlordnung des NÖ Feuerwehrverbandes
Verordnungen/Dienstanweisung des NÖ Landeskommandanten:
Danke Markus!
Gerne, mir war das sehr wichtig, weil schon die verrücktesten Gerüchte unterwegs waren, wie der dass man dann nie mehr kandidieren darf, wenn man die 2 Jahresfrist überschreitet und ähnlicher Unsinn.
Grüße, Markus Müller