Das Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie, mit dem die Bevölkerung die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat verlangen kann. Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist, müssen innerhalb einer Woche mind. 100.000 Stimmberechtigte, oder je ein Sechstel der Stimmberechtigten aus drei Bundesländern die Unterstützungserklärung unterschreiben.
Ab nächster Woche können im Eintragungszeitraum, 20. bis 27. September 2021, entweder persönlich am Gemeindeamt Harbach
oder online Online Unterzeichnung Volksbegehren die folgenden Begehren unterschrieben werden:
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NOTSTANDSHILFE
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Durch entsprechende Festlegung in der Bundesverfassung soll verhindert werden, dass die Notstandshilfe durch „Arbeitslosengeld Neu“ ersetzt wird.
Menschen, die lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sollen ein wenig „geschont“ werden.
Eine Abschaffung wäre Existenzbedrohung und es fördert die soziale Ausgrenzung.”
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Impfpflicht: Notfalls JA
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Impfungen sind sinnvoll und notwendig. Vor allem bei Pandemien wie Corona (COVID-19) überwiegt der Schutz der gesamten Bevölkerung deutlich die Interessen Einzelner.
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge deshalb dafür sorgen, dass sich möglichst viele Menschen freiwillig impfen lassen, z.B. durch positive Anreize. Wenn dennoch eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, soll eine Impfpflicht kommen.
Gesundheitssystem in Gefahr: Impfplicht JA!“
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Impfpflicht: Striktes NEIN
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Impfen ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine höchstpersönliche Entscheidung. Weder Corona (COVID-19) noch andere Ereignisse rechtfertigen einen Zwang zu Impfungen.
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge daher eine Impfpflicht verbieten und jegliche Art der Diskriminierung von Menschen ohne Impfung verhindern. Impfen muss freiwillig bleiben! Für Minderjährige entscheiden die Erziehungsberechtigten.
Meine Gesundheit, mein Recht: Impfpflicht NEIN!“
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Kauf Regional
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Wir fordern, dass der Wettbewerbsnachteil unserer regionalen Wirtschaftsbetriebe, die das Rückgrat unserer Städte bilden, gegenüber dem „niederlassungslosen“ Online Handel durch (verfassungs-)gesetzliche Änderungen ausgeglichen wird. Eine zweckgebundene Regionaltransferabgabe des Online Handels oder die Senkung der Mehrwertsteuer des stationären Handels sind Beispiele dafür. Von Online Handel wie Amazon sollte Solidarität eingefordert werden, regionale Arbeitsplätze müssen verteidigt werden!“.
Öffnungszeiten Gemeindeamt Harbach:
TAG | DATUM | UHRZEIT |
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Montag | 19.09.2022 | 08:00-16:00h |
Dienstag | 20.09.2022 | 08:00-20:00h |
Mittwoch | 21.09.2022 | 08:00-20:00h |
Donnerstag | 22.09.2022 | 08:00-16:00h |
Freitag | 23.09.2022 | 08:00-16:00h |
Samstag | 24.09.2022 | 08:00-10:00h |
Sonntag | ||
Montag | 26.09.2022 | 08:00-16:00h |
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