Im den Zwanzigerjahren gab es einen Skandal als der “Bauernbündler” am 26.03.1927 einen Bericht abdruckte, dass der sozialdemokratische Bundesrat Adolf Laser bei einer Veranstaltung in Harbach (hier irrtümlich Hirschenwies) gesagt hätte: “Der Bundesrat is nix!”.
Nach einer Klage musste der Bauernbündler am 23.04.1927 einen Widerruf drucken, die die damalige Sichtweise von Laser wiedergab:
Wahr ist, dass ich …… geschildert habe, wie die sozialdemokratische Partei sich in der Beratung der Bundesverfassung gegen das Zweikammersystem ausgesprochen hat; wahr ist, dass ich im Laufe dieser Ausführungen den Bundesrat als eine vollständig überflüssige Körperschaft bezeichnet habe, die nur deshalb eingesetzt wurde, weil die Christlichsozialen hoffen, aus ihr im Laufe der Zeit doch noch eine reaktionäre, gegen die Demokratie gerichtete Institution schaffen zu können.
Tatsächlich ist der Österreichische Bundesrat seit jeher eine “schwache” zweite Kammer des Parlaments, die die Interessen der Länder vertreten soll und auch von diesen beschickt wird. Nach den jeweiligen Landtagswahlen entsenden die Landtage Abgeordnete in diese “Länderkammer”. Die erste Kammer, der Nationalrat, der durch Nationalratswahlen direkt vom Volk beschickt wird, übt die Gesetzgebung aus. Der Bundesrat hat nur die Möglichkeit ein Gesetz zu beeinspruchen und so den Nationalrat zu zwingen, sich noch einmal mit einem Gesetzentwurf zu beschäftigen. Durch einen “Beharrungsbeschluss” kann der Nationalrat allerdings den Entwurf durchwinken und so die Einwände der Länder über den Bundesrat einfach vom Tisch wischen. Es gibt nur ganz vereinzelte Materien, wo die Länderkammer eine stärkere Mitwirkung hat.
Der Bundesrat ist durch seine Machtlosigkeit immer mehr zu einer Möglichkeit verkommen, Parteifreunde, die nicht erfolgreich sind, mit einem Versorgungsposten auszustatten. In der Realverfassung der Republik haben sich die Länder (abgesehen von der informellen, parteiinternen Beanspruchung von Regierungsposten) durch ein anderes nicht in der Verfassung festgelegtes Werkzeug ihren Einfluss gesichert: die Landeshauptleutekonferenz.
Die Landeshauptleutekonferenz ist ein informelles – das heißt von der österreichischen Bundesverfassung nicht vorgesehenes – Treffen der neun Landeshauptleute. Sie ist neben dem Bundesrat, der zweiten österreichischen Parlamentskammer, das politisch wichtigste Gremium der Länderzusammenarbeit wie auch des Föderalismus im österreichischen politischen System (in der modernen österreichischen Staatsrechtslehre/Bundesstaatstheorie kooperativer Bundesstaat genannt). Dabei erachtet man die Landeshauptleutekonferenz als „das mächtigste Mittel der Bundesländer“ und „Motor zur Stärkung der Bundesstaatlichkeit“, der Bundesrat selbst gilt in Österreich als wenig einflussreich. Ihre Bedeutung zeigt sich auch darin, dass, obwohl sie formell nicht existiert, zahlreiche Rechtstexte auf sie verweisen.
Es wäre vielleicht Zeit die Bundesverfassung nach gut 100 Jahren an die Realität anzupassen und die Landeshauptleutekonferenz statt des Bundesrates als Ländervertretung zu institutionalisieren. Die Bedeutungslosigkeit des Bundesrates wird auch durch die Ordnung der Politikergehälter dokumentiert, die die Bundesräte weit unter den Landtagsabgeordneten einreiht.
Übrigens der überaus erfolgreiche Bürgermeister von Traiskirchen, Andreas Babler, bekannt von seinem Besuch in der Holzmühle in der Bussi Fussi Sendung vom 15.10.2020, erzielte ausgehend vom letzten Landeslistenplatz die zweitmeisten Vorzugsstimmen und wird von der SPÖ in den Bundesrat entsandt werden. Er wird die Reformkommission der SPNÖ leiten und sein Einkommen aus dem Bundesrat für soziale Projekte spenden. Artikel dazu im Standard.
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