Es hat uns eine Anfrage zur Struktur unseres Vereins erreicht. Wir denken, dass es berechtigt ist, uns danach zu fragen. Daher hier kurz die Anfrage und unsere Antwort.

Hier die anonyme Anfrage unter dem Namen „Transparenz“: 

Bei eurem Verein ist in den Statuen angeführt, dass der Vorstand aus 6 Personen besteht – lt. Vereinsregisterauszug sind es nur 5!? Bitte um Klärung. Ebenso bitte um Veröffentlichung der einzelnen Verantwortungen iSd Paragraphen 11 eurer Statuten. ( Wer ist Obmann, Kassier etc?) Wer fungiert als Rechnungsprüfer? Diese Angaben wären aus transparenzgründen doch auch sicherlich in eurem Sinne.

Unsere Antwort dazu:

Liebe Transparenz:-)
Das ist eine berechtigte und gute Frage. Es stimmt, wir haben für den später folgenden Vereinsvorstand sechs Handelnde vorgesehen. Die im Vereinsregisterauszug sichtbaren fünf Personen sind die „Gründer“ des Vereines, nicht die Vorstandsmitglieder. Diese Vorstände werden wir erst in der ersten Generalversammlung in ihre jeweiligen Positionen wählen.

Wir wollen natürlich möglichst vielen Menschen die Möglichkeit geben mitzuwirken. Es soll ja alles in offener Diskussion passieren. Das ist unter diesen Corona-Bedingungen nicht möglich. Daher nehmen wir die vereinsrechtlich vorgesehene Frist von einem Jahr bis zur Bekanntgabe der Vorstandsmitglieder in Anspruch. Diese Frist wäre durch die Umstände sogar noch verlängerbar:

Nach § 2 Abs 3 VerG muss ein Verein seine ersten organschaftlichen Vertreter innerhalb eines Jahres ab seiner Entstehung bestellen; versäumt er diese Frist, muss ihn die Vereinsbehörde auflösen. Die aktuelle Krise könnte die Wahl eines Vorstands verzögern oder verhindern. Lässt sich die Jahresfrist verlängern? Ja, das ergibt sich sogar aus dem Vereinsgesetz selbst: „Die Frist ist von der Vereinsbehörde auf Antrag der Gründer zu verlängern, wenn diese glaubhaft machen, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis ohne ihr Verschulden verhindert waren, die Frist einzuhalten.“ Die Wiener Vereinsbehörde hat erklärt, dass ein solcher mit Covid-19 begründeter Antrag auf Fristverlängerung positiv behandelt würde – drei Monate mehr sind da jedenfalls „drin“.

Das Ergebnis der Vorstandswahlen wird jedenfalls unmittelbar nach den Wahlgängen veröffentlicht werden. Wir freuen und schon darauf und laden jetzt schon in Unkenntnis des Termins alle dazu ein.

Übrigens, wer welche Position einnehmen wird, ist noch völlig unklar. Wir sind 5 völlig gleichberechtigte Gründer, und es gesellen sich laufend weitere Mitglieder und Ideengeber hinzu. Wir werden das erst im Rahmen der Generalversammlung  festlegen. Vielleicht tritt der/die Obmann/Obfrau ja erst bei:-) Alles ist möglich.

Unsere Vereinsstatuten

Unser aktueller Vereinsregisterauszug

Das Vereinsgesetz 2002 – VerG

Von Redaktion

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