Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde ein Dringlichkeitsantrag eingebracht:

GR-Beschluss betreffend Ufersanierung Wultschaubach

Das Ufer des Wultschaubaches im Bereich der Liegenschaft Wultschau 20 wurde beim Hochwasser im Herbst 2024 beschädigt (Fotodokumentation wurde vorgelegt). Der betroffene Bereich wurde besichtigt; eine Sanierung ist dringend erforderlich, um auch den Zustand der dortigen Brücke nicht zu gefährden. Zwei Drittel der Finanzierungskosten können aus dem Hochwasserschadenprogramm von Bund und Land gedeckt werden. Dafür müssen die Arbeiten aber bereits bis Ende September 2025 abgeschlossen sein.

Der Antrag wird einstimmig als TOP 9 in die Sitzung aufgenommen.


GR Huber ist entschuldigt.


TOP 1 – Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 20.06.2025

Es wurden keine Einwände eingebracht, das Protokoll gilt somit als genehmigt.


TOP 2 – Bericht des Prüfungsausschussobmannes über die am 28. Juli 2025 durchgeführte Gebarungsprüfung

Prüfungsausschussobmann Gottfried Pfeiffer berichtete über die Prüfung des Wassergebührenhaushalts sowie den Betrieb der Wasserversorgung. Bei der Prüfung anwesend waren Strondl Herbert, Müllner Christoph und Fragner Sophia.

Prüfungsinhalte:

  • Wasseranschlussgebühren: Einheitssatz 6,86 €; zuletzt geändert 2010. Eine zukünftige Anpassung sollte erwogen werden. Bis Ende Juli 2025 wurden keine neuen Anschlüsse registriert; zwei weitere Anschlüsse werden voraussichtlich bis Jahresende folgen.
  • Wasserbezugsgebühren: Eine Liste der offenen Beiträge für 2025 wurde vorgelegt; die ausstehenden Beträge sind gering.
  • Laufende Kosten: Kontenblätter wurden geprüft. Die Abrechnung der Gemeindearbeiter erfolgt auf Basis der Stundenlisten jeweils am Jahresende; für 2025 liegen somit noch keine Werte vor. 2024 wurden 32.937 € für den Betrieb der Wasserversorgung verrechnet. Der Verwaltungsaufwand (z. B. Rechnungen und Vorschreibungen) wird derzeit nicht verrechnet; eine Erfassung und Abrechnung sollte künftig angedacht werden.

Bankdarlehen:

  • Kredit „Sanierung Hochbehälter 3“, aufgenommen 2010, Laufzeit bis 2040
    Stand Anfang 2025: 279.000 € offen, Rückzahlung 2025: 18.000 €, Zinsen: 10.000 €
  • Kredit „Wasserleitungssanierung für Hochbehälter“, aufgenommen 2016, Laufzeit bis 2031
    Stand Anfang 2025: 37.000 € offen, Rückzahlung 2025: 5.800 €, Zinsen: 1.500 €

Überschüsse werden in den laufenden Haushalt übernommen; Rücklagen werden derzeit nicht gebildet. Es wird empfohlen, eine Anpassung der Vorgehensweise zu prüfen und Überschüsse ggf. für Rücklagen zu verwenden.

Fazit:
Es wurden keine Abweichungen festgestellt und alle Fragen wurden zufriedenstellend beantwortet.


TOP 3 – Änderung – Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe – ab 01.01.2026

Die letzte Erhöhung der Hundeabgabe erfolgte 2011 und soll nun wie folgt lauten:

€ 6,54              für Nutzhunde (Betrag ist so vorgegeben)

€ 90,00           für gefährliche Hunde

€ 40,00           für alle anderen Hunde

Der Antrag für die Erhöhung wird einstimmig beschlossen.


TOP 4 – Änderung Wasserabgabenordnung ab dem 01.10.2025

Zuletzt wurde die Wasserabgabenordnung 2017 geändert. Der Wasserhaushalt muss in sich kostendeckend geführt werden, deshalb ist per 01.10.2025 eine Anpassung notwendig, die in einer Ausschusssitzung diskutiert wurde.

Vor Verlesung der Anträge wurden noch einige Eckdaten genannt:

Ausgaben zwischen 2010 und 2024: 1,5 Millionen Euro

Beispielsweise für Generalsanierung Hochbehälter 1, 2 und 3, laufende Baukosten, Leitungskataster, Schieberkreuzung, oder auch laufende Instandhaltungsarbeiten

Geplante Investitionen für die kommenden Jahre:

Quellstuben auskleiden, Erweiterung der Wasserleitungen Harbach und Hirschenwies, Anschaffung einer Trinkwasserüberwachungsanlage, Hydranten austauschen

Wasserabnahme:

76 % des gesamten Wasserverbrauchs = 76.000 m3 nimmt das Moorheilbad Harbach ab

22 % des gesamten Wasserverbrauchs = 22.000 m3 nehmen die übrigen Haushalte ab

Anmerkung der Redaktion: Die übrigen 2 % wurden nicht erwähnt/erklärt. Ebenso wurde bei der Ausschusssitzung eine Wasserabnahme des Moorheilbades in der Höhe von 55.000 m3 berichtet. Dies wurde in der Gemeinderatssitzung richtig gestellt – einer der Wasserzähler für das Moorheilbad wurde nicht berücksichtigt.

Um weiterhin kostendeckend arbeiten zu können und die durch die Inflation gestiegenen Mehrkosten decken zu können, soll eine faire Anhebung – sowohl für die Bürger als auch für das Moorheilbad Harbach – vorgenommen werden.

Bei der Ausschusssitzung im Vorfeld der Gemeinderatssitzung wurde von der ÖVP ein Vorschlag vorgebracht: Für Haushalte und Betriebe soll eine Erhöhung von bisher 1,36 € pro m3 auf 1,70 € pro m3 Wasserabnahme erfolgen. Für das Moorheilbad Harbach soll es wie bisher auch weiterhin eine Vergünstigung geben. Von bisher 1,00 € pro m3 soll eine Erhöhung von 1,70 € für die ersten 10.000 m3 erfolgen und 1,36 € für alle weiteren m3 Wasserabnahme.

Auf diesen Vorschlag hinauf wurden vor der Sitzung 2 Gegenanträge eingebracht, die nach einigen Minuten Diskussion zur Begünstigung für das Moorheilbad zur Abstimmung gebracht wurden:

Gegenantrag 1 – eingebracht von den Gemeinderäten der Liste HFA – Harbach für Alle:

Für Betriebe und Unternehmungen sollen im Ablesezeitraum die ersten 20.000 m3 mit 1,70 € pro m3 und alle weiteren m3 mit 1,36 € bemessen werden.

4 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung – der Antrag wird nicht angenommen.

Gegenantrag 2 – eingebracht vom Gemeinderat der FPÖ Moorbad Harbach:

Auch das Moorheilbad Harbach – trotz seiner Bedeutung für die Gemeinde – ist gefordert, einen angemessenen Beitrag zu leisten, wie er ebenso von allen Bürgerinnen und Bürgern sowie von allen anderen Betrieben erwartet wird. Für Betriebe und Unternehmungen soll die Grundgebühr mit 1,70 € pro m3 festgesetzt werden.

Bei dieser Abstimmung wurden zunächst 2 Stimmen für den Antrag abgegeben. GR Rosiny (FPÖ) und GR Müllner (ÖVP) haben ihre Stimme abgegeben. Nach Hinweis durch BGM Göll („…das ist nicht unser Antrag“ = nicht der Antrag der ÖVP), wurde die Stimme von GR Müllner zurückgezogen und es wurde erneut abgestimmt.

1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen – der Antrag wird nicht angenommen.

Antrag der ÖVP – wie oben beschrieben:

9 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen – der Antrag wird angenommen.


TOP 5 – Entwidmung öffentl. Gut – Vermessungsurkunde GZ10282 – Volksschulgelände

Nach dem Schulumbau ist eine Bereinigung der gemeindeeigenen Grundstücke bei der Volksschule und dem Gemeindeamt erforderlich. Zwei kleine Flächen, derzeit als Verkehrsfläche bzw. Bauland im Kerngebiet ausgewiesen, müssen entwidmet werden. Eine weitere Fläche muss in öffentliches Gut umgewidmet werden. Die betreffenden Flächen wurden am Plan präsentiert.

Antrag einstimmig beschlossen.


TOP 6 – Auftragsvergabe – Umgestaltung – Badeteich

Der bereits vor einiger Zeit präsentierte Plan zur Umgestaltung des Badeteiches wurde – unter Berücksichtigung der Schäden durch das Unwetter im Herbst des vergangenen Jahres – von DI Grossauer überarbeitet. Zur besseren Wetterbeständigkeit des geplanten Strandbereiches wird dieser in 2 Teile getrennt und mit einer Durchlaufrinne versehen, die einen kontrollierten Wasserablauf ermöglichen soll. Außerdem sollen nun auch Steinbegrenzungen für den Nichtschwimmerbereich umgesetzt werden. Der Baubeginn ist für Herbst 2025 vorgesehen, sodass die Anlage zur Badesaison 2026 vollständig genutzt werden kann. Es liegen 2 Angebote vor:

Mini’s Bagger              12.613,20 €

Rupert Pichler            15.300,00 €

Von der Dorferneuerung wurde bereits in der Vergangenheit eine Förderung für dieses Projekt zugesagt, welche in etwa 20 bis 35 % betragen wird.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Auftragsvergabe an Mini’s Bagger.


TOP 7 – Tourismusverein Moorbad Harbach – Rechnungsabschluss 2024

Der Rechnungsabschluss 2024 wurde in der Kurkommission geprüft und beschlossen.

Einnahmen 2024:     207.395,93 €

Ausgaben 2024:        142.402,25 €

GR Pfeiffer stellte dazu noch 2 Fragen, die (nach Übergabe des Wortes durch BGM Göll) von einem Zuhörer, Erwin Weber, detailliert beantwortet und geklärt wurden.

Rechnungsabschluss wird einstimmig freigegeben.


TOP 8 – Dienstbarkeitbestellungsvertrag – Fränzen, Glatzl und Gemeinde

Auf der Liegenschaft Wultschau 22 gibt es einen Brunnen zur Wasserversorgung, dessen Leitung zur Liegenschaft das öffentliche Gut quert. Im Zuge des Verkaufs der Liegenschaft soll ein Dienstbarkeitbestellungsvertrag abgeschlossen werden, mit dem der Eigentümer das Gemeindegrundstück für Reparatur und Wartung der Leitung betreten/befahren darf.

Dienstbarkeitbestellungsvertrag wird einstimmig bestätigt und gefertigt.


TOP 9 – Dringlichkeitsantrag (wie oben beschrieben)

Vorliegendes Angebot von Rupert Pichler: 4.621,20 € (Kostenschätzung)

GR Pfeiffer ergänzt zum Sachverhalt: Die erste Begehung fand es Anfang Mai statt, danach berichtete er beim Jour Fixe darüber. Am 20.06. hat er außerdem eine schriftliche Erinnerung gesendet. Er regt ein Überarbeiten der Kommunikation an, um zukünftig solche Zeitengpässe zu vermeiden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Auftragsvergabe.

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