Immer wieder Chlor
Seit den letzten 15-16 Jahren ist heuer die 4. Verunreinigung des Gemeinde-Wassers eingetreten, die zu einer Chlorung führte. Über die Gründe ist man sich nicht wirklich einig, einmal verdächtigt man die Wochenendhäuser die ihre Leitungen zu wenig gespült haben, ein anderes Mal sieht man die Ursachen in unsachgemäßen Zusammenschlüssen von Privatbrunnen und der öffentlichen Leitung, aber auch stärkere Regenfälle oder Stürme mit Bodenverwundungen durch umgefallene Bäume werden ins Auge gefasst. Schon 2011 verkündete die Gemeinde halbjährliche Zustandsprüfungen und gegebenenfalls würden Verbesserungsmaßnahmen eingeführt werden.
Ja, und jetzt befinden wir uns wieder in dieser bedauerlichen Lage…
Die gesetzlichen Regelungen zum Trinkwasser
Trinkwasser muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden. Nicht nur die Qualität des Wassers ist gesetzlich geregelt, sondern auch die Informationspflicht an den Verbraucher. Die Anforderungen des Gesetzes wurden zuletzt mit der unzureichenden Gemeindeaussendung nicht erfüllt, da nur von einer Überschreitung der Indikatorparameter und der Parameterwerte* die Rede war, aber die vorgeschriebenen Angaben über die Analyse-Parameterwerte nicht übermittelt wurden.
Warum erfüllt die Fr. Bürgermeister dieses Gesetz nicht?
Wir fordern, dass alle Werte zum Zeitpunkt vor der Chlorung der Bevölkerung bekannt gegeben werden, wie es vom Gesetz verlangt wird. Gut wäre auch zu wissen, von welchen Quellen die Verunreinigung ausgeht, um forstliche Bewirtschaftungsfehler im Quellschutzgebiet ausschließen zu können.
Auszug Trinkwasserverordnung §5, Abs.5:
Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat die Wasserversorgungsanlage dem Stand der Technik entsprechend zu errichten, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative Beeinflussung des Wassers hintangehalten wird. In diesem Sinne wäre es sehr wichtig zu wissen woher diese wiederkehrenden Probleme kommen.
Gesamter Gesetzestext der Trinkwasserverordnung im RIS (Rechtsinformationssystem)
Chlorung und Wasserfilter
Chlor ist kein gänzlich unproblematisches Desinfektionsmittel. Besonders Schwangeren und Stillenden wird strikt vom Konsum chlorhältigen Wassers abgeraten. Das empfohlene Abkochen unseres Trinkwassers dient übrigens nicht nur dem Abtöten von Keimen, sondern beim Abkochen verflüchtigt sich auch das Chlor. Auch Filteranlagen (z.B. mit Aktivkohle) können Chlor recht gut abfangen. Grundsätzlich wird aber meist von Filtern abgeraten (Link zu Warentest), denn Wasserfilter filtern auch lebenswichtige Mineralstoffe aus dem Wasser. Ein großes Problem ist die Ansammlung und das Wachstum von Keimen und Bakterien auf der riesigen Oberfläche der Filter, wenn sie nicht permanent gewechselt werden. Aufgrund dieses Risikos stellt sich oft die Frage, ob der Filtereinbau nicht kontraproduktiv ist. Da das Leitungswasser in Österreich aufgrund der strengen Kontrollen sehr sauber ist, sehen die Warentester keinen Grund für den teuren Gebrauch von Wasserfiltern. Eine Idee, die die Gemeinde eventuell prüfen könnte, wären Filter die nur bei Bedarf (während der immer wiederkehrenden Chlorungen) im Bereich der häuslichen Trinkwasserentnahme eingesetzt werden könnten, die nach der Chlorung wieder entfernt werden.
Welche Grenzwerte sind laut der Trinkwasserverordnung einzuhalten?
Für das Chloren sind Grenzwerte festgelegt. So dürfen in Österreich im abgegebenen Reinwasser nach der Aufbereitung maximal 0,30 mg freies Chlor pro Liter enthalten sein. Um hygienischen Gefährdungen vorzubeugen, sind zumindest in Deutschland in Ausnahmefällen kurzzeitig auch Werte von bis zu 0,60 mg an freiem Chlor pro Liter Wasser zulässig. Damit eine sichere Desinfektion des Wassers gewährleistet werden kann, sollte ein Gehalt von 0,10 ml freiem Chlor pro Liter Wasser dauernd nachweisbar sein.**
Bei uns ergab eine Messung in den letzten Tagen einen Chlorgehalt von 0,81ppm (=parts per million) was annäherungsweise mindestens 0,81mg Chlor pro Liter entspräche!!! Wir bleiben da für Sie dran!
Alternativen zu Chlor in der Desinfektion?
Für die notwendige Desinfektion dürfen auch Chlorverbindungen (z.B.: Chlordioxid) verwendet werden. Dass viele Gemeinden zur Desinfektion noch immer das sehr umstrittene Chlor anstatt Chlordioxid (CIO2, kurz CDL) verwenden, dürfte zum Teil an der Unwissenheit der Verantwortlichen liegen. CDL unterscheidet sich stark vom Element Chlor, sowohl in seinem chemischen Aufbau, als auch in seinen Eigenschaften, denn es handelt sich um eine neutrale Chlorverbindung, die nur schwer eine Verbindung mit anderen Substanzen eingeht. Der Vorteil von CDL ist die Verträglichkeit für Mensch und Umwelt. Geringe Mengen davon können bedenkenlos im Trinkwasser verbleiben. Nicht nur zur Trinkwasserdesinfektion sondern auch in der Industrie findet CDL zahlreiche Anwendungen. In den USA wird es seit Jahren für die Reinigung von Blut- u. Blutbestandteilen in der Humanmedizin verwendet (US Patent: 5019402).
Nachdem dieses Verunreinigungsproblem bei uns in Abständen stets wiederkehrt, wäre eine engmaschigere als die vorgeschriebenen Eigenkontrollmessungen sehr angebracht, sowie eine Umstellung auf Chlordioxid sollte zumindest angedacht werden, um der VORSORGE besser zu entsprechen.
Mehr Information für Interessierte:
*Parameterwerte (im Sinne von zulässigen Höchstkonzentrationen, Grenzwerten) sind die oberen Begrenzungen der Gehalte von Inhaltsstoffen und Mikroorganismen, die nicht
überschritten werden dürfen.
Indikatorparameterwerte (im Sinne von Richtzahlen) stellen Gehalte an Inhaltstoffen und Mikroorganismen sowie Strahlenaktivitäten dar, bei deren Überschreitung zu prüfen und
festzustellen ist, ob bzw. welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung einer einwandfreien Wasserqualität erforderlich sind.
**Deutscher Artikel: Chlor im Wasser – was regelt die Trinkwasserverordnung?
Die vorgeschriebenen Mindestparameter.
Ein Artikel zu Chlor im Trinkwasser.
Artikel über Chlordioxid für die Trinwasseraufbereitung
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