Podcast von “Bauer To The People” – zum Thema MKS (Maul- und Klauenseuche)

Ein sehr spannendes und leicht verständliches Gespräch mit Prof. Lorenz Khol, Leiter des Kompetenzzentrums für Wiederkäuer im Alpenraum an der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Vetmed), über die wichtigsten Fragen rund um die Maul- und Klauenseuche. Hörenswert!! 47min.

ORF-Beiträge von den Ausbrüchen in den 1970er-Jahren – z.B. Berichte über die rigorosen Lockdowns in betroffenen Orten

Besonders der Videoclip weiter unten auf der verlinkten Seite mit dem Titel “Neuerlicher Ausbruch: Zwei Orte abgeriegelt” zeigt wie drastisch die Gegenmaßnahmen werden können.

 


Was ist die Maul- und Klauenseuche?

Die Maul- und Klauenseuche ist eine sehr leicht übertragbare Virenerkrankung der Nutztieren.1  Die MKS befällt weder Menschen noch Haustiere wie Katzen, Hunde oder Pferde schwerwiegend. Fälle beim Menschen sind durch eine hohe Virenexposition zwar möglich, verlaufen jedoch meist ohne größere Symptome. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch oder Milchprodukten führt zu keinerlei gesundheitlichen Problemen.

Was passiert bei einem MKS-Fall?

Bei MKS gibt es ein GESETZLICHES BEHANDLUNGSVERBOT!! Tiere mit MKS dürfen nicht behandelt werden, sondern müssen sofort getötet werden – inklusive aller anderen gefährdeten Tiere. Das betrifft alle Paarhufer wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen sowie Kamelartige und auch Wildwiederkäuer. Auch andere Tiere können sich infizieren, darunter: Elefanten, Igel, Büffel, Giraffen, Alpakas, Ratten.

Warum kann man den Bestand nicht durchseuchen?

Verseuchte Tierprodukte stellen für den Menschen keinerlei Gefahr dar. Es stirbt auch meist nur ein sehr geringer Teil der betroffenen Tiere. Daher stellt sich die Frage: Warum kann man den Bestand nicht einfach durchseuchen – so, wie es bei den Menschen mit Corona gemacht wurde?

Die Tiere entwickeln keine stabile Immunität. Daher wäre alle zwei bis drei Jahre mit einem neuen Seuchenzug zu rechnen, ausgelöst durch leicht veränderte Viren. Dieser würde eine Vielzahl an Tieren schwer erkranken lassen. Die Tiere würden nicht nur wiederholt stark leiden, sondern in dieser Zeit auch erheblich an Leistungsfähigkeit verlieren: Gewichtsverlust, ein Rückgang der Milchproduktion und möglicherweise sogar der Verlust von Jungtieren wären die Folge. Das hätte einen permanenten, enormen und wirtschaftlich nicht verkraftbaren Schaden für die Tierhalter zufolge – zumal viele Betriebe ohnehin nur geringe Erträge erzielen. Auch der Export in andere Länder wäre nicht mehr möglich. Damit kämen zu den Einbußen in der Produktion auch massive Verluste in der Vermarktung hinzu. Denn: Bei Ausbrüchen verhängen alle Länder ausnahmslos Importverbote.

Warum impft man nicht?

Bei MKS kann immer nur gegen einen einzigen Virenstamm geimpft werden. Schon eine einzige Mutation würde den Impfschutz und somit alle Bemühungen zunichte machen. Impfungen könnten das Infektionsgeschehen höchstens eindämmen – eine vollständige Eliminierung des Virus wäre damit jedoch nicht möglich.

Würde man impfen, lässt sich die Krankheit nicht mehr zuverlässig nachweisen, da infizierte Tiere kaum von geimpften zu unterscheiden wären. Niemand könnte sicher sagen, ob das Virus nicht doch weiterhin in Österreich vorkommt. Somit würde es als Folge weltweite Importverbote für heimische Tierprodukte geben. Aus diesem Grund ist die IMPFUNG GESETZLICH VERBOTEN!

Geimpft werden nur die Tiere, die getötet werden!!!! Bis zur “Entsorgung” der Kadaver soll so das Ausscheiden von Virenpartikeln eingedämmt werden.

Was kann man beitragen um die Ausbreitung zu verhindern?

  • Ein Stall in einem anderen Land soll keinesfalls ohne geeignete Schutzmaßnahmen wie etwa Kleiderwechsel und gründliche Desinfektion betreten werden.2
  • Stallbesuche durch Touristen sollten in unserer Gemeinde bis zum Ende des aktuellen Ausbruches nahe der Österreichischen Grenze grundsätzlich möglichst unterlassen werden.
  • Rohmilchprodukte, Rohwürste oder gar rohes Fleisch aus Risikogebieten wie Ungarn, der Slowakei oder deren Nachbargebietendürfen auf keinen Fall in andere Gebiete mitgenommen werden. Keinesfalls dürfen derartige Produkte an Tiere verfüttert werden!
  • Auch Betriebsfremde sollten unter keinen Umständen Klauentiere füttern!

Ist unsere Gemeinde besonders gefährdet?

Ja – denn unsere Gemeinde ist sowohl eine Tourismusregion als auch eine Einpendlergemeinde. Täglich kommen viele Arbeitnehmer nicht nur aus dem eigenen Bezirk, sondern auch aus dem benachbarten Tschechienzu uns.

Ein besonders hohes Risiko geht zudem vom Tourismus aus: Unsere Kurgäste reisen aus nahezu allen Bundesländern an, wechseln im Dreiwochenrhythmus und empfangen regelmäßig Besuch aus ihren Heimatregionen. All das erhöht das Risiko einer Einschleppung erheblich.

Was würde passieren, wenn in Moorbad Harbach ein MKS-Fall auftritt?

SCHUTZZONE (3 KM)

In der “Schutzzone” mit mindestens 3-km-Radius um den betroffenen Betrieb gibt es strengste Maßnahmen. Am betroffenen Betrieb werden alle MKS-empfänglichen Tiere getötet – ausnahmslos. Das bedeutet: Schweine, Schafe, Rinder, Büffel, Kamele, Ziegen und Alpakas müssten getötet werden. Auch Tiere von Nachbarhöfen, die in engem Kontakt mit den betroffenen Tieren stehen (etwa von der angrenzenden Weide) werden getötet.

Auch für die betroffenen Menschen am Betrieb gelten in einem solchen Fall strenge Quarantänebestimmungen, die jene während der Corona-Pandemie deutlich übertreffen. Eine sogenannte”Ausschleusung” von Einzelpersonen wäre nur unter strengen Bedingungen möglich – das bedeutet: nur nach gründlicher Dusche und Desinfektion und in frischer Kleidung.

Zusätzlich würden in der gesamten Schutzzone allgemeine Verkehrsbeschränkungen gelten. Beim Ausbruch im Jahr 1973 wurden ganze Ortschaften komplett mit Bundesheer abgeriegelt. Die Schutzzone bleibt 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebs bestehen. Danach wird sie für weitere 9 Tage (bis zum Tag 30) zur Überwachungszone. Bewegungen von und zu tierhaltenden Betrieben sind strengstens geregelt. Z.B. kann es sein, dass die Bauern die Höfe nicht verlassen dürfen und auch niemand hin darf.

ÜBERWACHUNGSZONE (10 KM)

Alle gefährdeten Tiere müssen untersucht werden. Bewegungen dieser Tiere sind für 30 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs verboten. Alle Betriebe in dieser Zone müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen und detaillierte Aufzeichnungen führen. Betroffen wären unter anderem: Bad Großpertholz, der Schlachthof in Roßbruck, Weitra, ggf. Großschönau, sowie alle Gebiete bis Höhenberg und Eichberg. Auch die benachbarten tschechischen Gebiete bis Horní Stropnice wären betroffen.

WEITERE SPERRZONE (20 KM)

Hier werden Tiere stichprobenartig untersucht. Auch in dieser Zone müssen Betriebe Vorsichtsmaßnahmen treffen und Aufzeichnungen führen. Alle Fahrzeuge mit Tierkontakt (z. B. Lieferwagen, Traktoren, Tiertransporter) müssen bei jeder Fahrt gründlich desinfiziert werden.

Windübertragungen über Distanzen von bis zu 60 km wurden unter idealen Bedingungen schon nachgewiesen – die Gefahr einer großräumigen Ausbreitung ist also real.

Links:

Erklärung der Landwirtschaftskammer zur “Überwachungszone” und zur “Weiteren Sperrzone”. Die genauen Vorschriften zur Schutzzone werden – vermutlich aus Sorge vor Unruhe – nicht öffentlich aufgelistet.

Was ist daher zu tun?

Maßnahmen der Betriebe
Alle landwirtschaftlichen Betriebe mit “empfänglichen Tieren” in Österreich müssen Maßnahmen ergreifen. Das sind die ERSTELLUNG EINER RISIKOABSCHÄTZUNG und ein BESUCHERPROTOKOLL: Merkblatt von der Landwirtschaftskammer. Seit 6. April 2025 sind auch bei uns und im restlichen Bundesgebiet Maßnahmen vorgeschrieben. Hier haben wir für Landwirte die nötigen Dokumente zum Download vorbereitet_
Mögliche Maßnahmen der Gemeinde

Wir schlagen vor, dass die Gemeinde – falls vorhanden – die alten Seuchenpläne überprüft und aktualisiert. Falls keine aktuellen Pläne vorliegen, sollte im zuständigen Fachbereich für Landwirtschaft, unter Einbindung der Zivilschutzbeauftragten, ein neuer MKS-Notfallplan erstellt werden, oder zumindest die Unterlagen der BH dazu jedenfalls angefortert werden, um jederzeit SOFORT tätig werden zu können. Die Bürgermeisterin wäre im Ernstfall Teil des Seuchenstabs.

Auf der Homepage könnten alle nötigen Informationen für Landwirte nocheinmal zusammengefasst werden.

Bereits im Vorfeld sollten die wichtigsten Informationen vorhanden sein. Dazu zählen z.B. insbesondere:

  • eine Übersicht der tierhaltenden Betriebe mit MKS-gefährdetem Vieh,

  • die jeweiligen Tierzahlen,

  • Kontaktdaten der Betriebe,

  • sowie Entfernungen zwischen den Höfen – auch zu Betrieben in den Nachbargemeinden und in Tschechien.

  • Erarbeiten von Vorschlägen (z.B. strategisch guter Seuchenteppich-Standorte auf den Straßen) für die übergeordneten Behörden.

Zusätzlich empfehlen wir die Erstellung von Verhaltensempfehlungen sowie vorgefertigten Aushängen und Schildern, die im Ernstfall rasch an die betroffenen Betriebe ausgegeben werden können.


1 Die minimale Infektionsdosis des MKS-Virus beträgt bei Rindern rund 10 Viruspartikel.

Nachdem Rinder in einer Stunde Millionen Viruspartikel ausstoßen können, das Virus sehr widerstandsfähig ist und es sowohl über Berührung als auch über die Luft verbreitet werden kann, ist es sehr ansteckend. Eine Luftübertagung über 60 km (!) wurde nachgewiesen, daher sind die Gegenmaßnahmen so radikal.

Zum Vergleich braucht es für eine Infektion mit Noro-Durchfall-Viren mindestens rund 18 einzelne Viruspartikel, die aber praktisch ausschließlich über Oberflächen übertragbar sind. (Quelle)

Als groben Richtwert über die infektiöse Dosis von Sars-CoV-2 nimmt man Beobachtungsstudien folgend 100 bis 400 Viruspartikel an, die zwar hauptsächlich über die Luft verteilt werden, aber im Normalfall schon nach einigen Metern zu Boden sinken. (Quelle)

2 Beispiel: Einfuhrregelungen nach Kanada

  1. Überprüfen Sie die Einfuhranforderungen für alle Lebensmittel, pflanzlichen und tierischen Produkte, die Sie nach Kanada bringen möchten
  2. Überprüfen Sie nach “Blinden Passagieren”, wie Zebra- und Miesemuscheln, Schnecken, Insekten und anderen potenziellen invasiven gebietsfremden Arten, die an Gegenständen wie Boote, Anhänger, Fahrzeuge, Pflanzen, Verpackungen und Ausrüstungen haften können, die Sie nach Kanada bringen
  3. Reinigen Sie alle Boden- und organischen Verschmutzungen von allen Gegenständen, einschließlich Wanderschuhe, Fahrzeuge, Boote und Garten- und Bauwerkzeugen
  4. Deklarieren Sie immer Ihre Lebensmittel, Pflanzen und tierischen Gegenstände bei der Einreise nach Kanada, egal ob sie reguliert sind oder nicht. Wenn Sie sich über einen Gegenstand unsicher sind, fragen Sie einen Grenzbeamten!
  5. Füllen Sie immer die Felder Ihres Zollformulars zum Thema “Besuch auf landwirtschaftlichen Betrieben” aus!
  6. Vermeiden Sie den Kontakt mit Nutztieren, Zootieren oder Wildtieren für 14 Tage, nachdem Sie in Kanada angekommen sind, wenn Sie ähnlichen Tieren in anderen Ländern ausgesetzt waren

Weitere Infos

Von Redaktion

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