Einschnitte in das Naturdenkmal Nebelstein

Beschwerde Naturdenkmal Nebelstein

Meine Beschwerde bezog sich im Speziellen auf den Gipfelbereich, wo massiv Felsen abgetragen wurden (siehe Bilder) und diese Einschnitte nach meiner Rechtsauffassung nicht dem NÖ Naturschutzgesetz 2000 § 12 Abs.3 entsprechen. Aufgrund der Beschwerde, ob eine konsenslose Bauausführung vorliegt, kam es am 1. Juli 2020 zu einer Überprüfung durch einen Amtssachverständigen der NÖ Landesregierung, dessen Bericht als „Schlussfolgerung“ ergab, dass meine Beschwerde nicht von der Hand zu weisen ist, aber aus verschiedenen angeführten Gründen die Bauausführung zur Kenntnis genommen werden kann. Da das Ergebnis für mich nicht überraschend ausgefallen ist, beauftragte ich im Anschluss den aus einem anderen Bundesland kommenden Hr. Dipl. Ing. Dr. Scheutz (allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger) um Erstellung eines Gutachtens. Da dieses Ergebnis jedoch konträr anders ausfiel, übergab ich diese „Angelegenheit“ hinsichtlich der  fehlenden Parteistellung (kein unmittelbarer Nachbar) der Volksanwaltschaft, die weitere Schritte eingeleitet hat. Wegen Beachtung der Amtsverschwiegenheit kann ich zur Zeit keine detaillierten Informationen bekannt geben.

Einschnitte in das Naturdenkmal (seit 1927) Nebelstein

Interessant ist in diesem Zusammenhang folgender Zeitungsbericht:

„Dabei betont Bürgermeisterin Margit Göll, das Naturdenkmal Nebelstein nicht zu verändern: ,Wir setzen keinen Stein drauf, und wir graben keinen Stein ab, das Aussehen bleibt gleich´., Es gehe darum, das Auge auf die Ästhetik der Natur zu lenken, so Gemeinderat und Kristallium-Chef Erwin Weber, der auf die Nachhaltigkeit und den Verzicht auf Beton verweist. Stattdessen kommen spezielle Erdanker zum Einsatz´.“ [Quelle: „MeinBezirk.at“, 15.01.2019]

Schon erstaunlich, wenn man nach diesen Aussagen die beiden Bilder ansieht!

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werde ich Sie zum geeigneten Zeitpunkt erneut informieren.

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